Gesetzliche Einstufung
- Schweiz:
Frei ab 18 Jahren. Zulassung: BAP Nr. CH 01-G3-0001.00. - BRD
Frei erwerb- und führbar. Zugelassen als Tierabwehrgerät. Darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden und unterliegt bei diesem Verwendungszweck nicht dem deutschen Waffengesetz. Der Einsatz gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie
Notwehr oder Nothilfe vorliegt. - Österreich
Frei ab 18 Jahren. Waffe i.S. des § 1 WaffG 1996, BGBI. 1 Nr. 12/1997.







